Sachverständigenwesen

 

Wie kann ein Sachverständiger helfen ?

 

Ein öffentlich bestellter Sachverständiger des Handwerks kann immer helfen, wenn

 

  •  eine unabhängige fachliche Beratung oder Information benötigt,
  •  ein Schaden beurteilt oder eine Schadensursache ermittelt,
  •  eine Sache bewertet,
  •  ein fachlicher Streit gerichtlich oder außergerichtlich geklärt oder
  •  der tatsächliche Zustand eines Gegenstandes, etwa zu Beweiszwecken,

          festgestellt werden soll.

 

 

Gutachten öffentlich bestellter Sachverständiger genießen eine hohe Glaubwürdigkeit und

stellen oft die Basis einer gütlichen Einigung dar.

 

Die Sachverständigen des Handwerks übernehmen bei gerichtlichen Auseinandersetzungen

zwischen Kunden und Handwerkern die Rolle eines "Helfers des Richters", die den Sachverstand dieser Fachleute zu Rate ziehen.

 

Auch außerhalb eines Gerichtverfahrens können öffentlich bestellte und vereidigte Sachverständige als Privatgutachter tätig werden und sich gutachterlich äußern zu

 

  •  erbrachten handwerklichen Leistungen
  •  noch zu erbringenden handwerklichen Leistungen
  •  Darüber hinaus kann z.B. zu Kostenvoranschlägen, Sanierungskonzepten,

         Zeit- und Restwertermitllungen im Zusammenhang mit handwerklichen

         Leistungen Stellung genommen werden. 

                 

 

 

 

 

Quelle: FEHR